Werte / Code of Conduct für Geschäftspartner
Vorwort
MK Versuchsanlagen GmbH & Co. KG agiert seit seiner Gründung international erfolgreich in der Live Science- und Pharmaindustrie. Entscheidend für den Erfolg sind unter anderem Integrität sowie aufrichtiges und ethisches Verhalten.
Auch die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern tragen maßgeblich zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Die Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit sehen wir in der Verfolgung von gemeinsamen Grundsätzen und Werten. In diesem Code of Conduct haben wir Grundsätze festgehalten, die wesentlicher Bestandteil einer Zusammenarbeit mit MK Versuchsanlagen sind.
Entsprechend unserer Unternehmensstrategie erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern verantwortungsvolles und faires Handeln. Wir und unsere Geschäftspartner tragen sowohl Verantwortung für unser eigenes Handeln als auch für die Auswahl unserer Partner.
1. Integrität und Einhaltung der Gesetze
Korruptionsbekämpfung
Unsere Geschäftspartner tolerieren keine Korruption. Sie stellen bestmöglich sicher, dass Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen.
Interessenkonflikte
Unsere Geschäftspartner müssen jede Situation vermeiden, die einen Konflikt oder den Anschein eines Konflikts zwischen ihren persönlichen Interessen und den Interessen von MK Versuchsanlagen mit sich bringen könnte. Erlangt unser Geschäftspartner Kenntnis von einem potenziellen Interessenkonflikt, informiert er MK Versuchsanlagen umgehend.
Geldwäsche
Unsere Geschäftspartner unterbinden Geldwäsche in ihren Unternehmen durch geeignete organisatorische Maßnahmen.
Vertraulichkeit
Unsere Geschäftspartner müssen vertrauliche Informationen über MK Versuchsanlagen schützen und dürfen diese nicht an unbefugte Dritte weitergeben und nur für Geschäftsangelegenheiten von MK Versuchsanlagen verwenden. Diese Verpflichtung zum Schutz von MK Versuchsanlagen besteht auch nach Beendigung des Verhältnisses fort.
Geistiges Eigentum
Unsere Geschäftspartner dürfen das geistige Eigentum von MK Versuchsanlagen, wie beispielsweise Entwicklungsergebnisse, Zeichnungen, Patente oder Urheberrechte, nur in einer gemäß ihrem Vertrag mit MK Versuchsanlagen und dem Gesetz zulässigen Weise verwenden. Geistige Eigentumsrechte anderer dürfen nicht missbraucht oder verletzt werden.
Fairer Wettbewerb
Unsere Geschäftspartner müssen alle Wettbewerbs- und Kartellgesetze einhalten und dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die den Wettbewerb einschränken oder unterbinden.
2. Arbeitsnormen
Frei gewählte Beschäftigung
Die Beschäftigung bei unseren Geschäftspartnern ist frei gewählt und es darf keine Zwangs- oder Schuldknechtschaftarbeit vorliegen. Unsere Geschäftspartner müssen Arbeitnehmern gestatten, Ihre Beschäftigung mit angemessener Frist zu kündigen. Identitäts- oder Einwanderungsdokumente dürfen weder behalten, noch zerstört oder der Zugriff verwehrt werden.
Kinderarbeit
Unsere Geschäftspartner dürfen keine Kinderarbeit einsetzen und sollten Verfahren einführen, um zu überprüfen, dass keine Arbeitskräfte unter dem örtlichen gesetzlichen Schulpflichtalter eingesetzt werden.
Vereinigungsfreiheit
Unsere Geschäftspartner respektieren die Vereinigungsfreiheit und räumen ihren Arbeitnehmern auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.
Chancengleichheit
Unsere Geschäftspartner tolerieren keine Diskriminierung der Arbeitnehmer in jeglicher Form. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nach Ihren Qualifikationen und Fähigkeiten auszusuchen, einzustellen und zu fördern. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird erwartet.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Geschäftspartner halten sich an die jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung muss gewährleistet werden und angemessene Sicherheitsausrüstung und -schulung bereit gestellt werden.
Arbeitszeit
Unsere Geschäftspartner müssen den Arbeitnehmern Arbeitszeiten gewähren, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
Löhne und Sozialleistungen
Unsere Geschäftspartner müssen Löhne, Zusatzleistungen und Überstundenvergütung anbieten, die allen lokalen Lohn- und Arbeitsgesetzen und -vorschriften entsprechen.
3. Umweltstandards
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, erfüllt werden und an allen Standorten umweltbewusst und nachhaltig gehandelt wird. Umwelt- und Klimaschutz sowie die Förderung von Biodiversität sind eine kontinuierliche Aufgabe, der nur durch eine stetige Verbesserung des Schutzniveaus durch die permanente Reduzierung des Ressourcenverbrauches und durch Abfallreduzierung nachgekommen werden kann. Unser Geschäftspartner unternimmt hierfür im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit angemessene Anstrengungen.
4. Einhaltung
Meldung von Verstößen
Unsere Geschäftspartner haben den Verdacht auf einen Verstoß gegen rechtliche Vorgaben sowie diesen Code of Conduct zu melden.
Umsetzung
Unsere Geschäftspartner sichern zu, die Regelungen dieses Code of Conduts entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren und gegenüber seinen eigenen Vertragspartnern durch geeignete vertragliche Regelungen durchzusetzen.
Berechtigungen und Compliance
MK Versuchsanlagen kann die Einhaltung dieses Code of Conducts überprüfen oder einen Dritten mit der Durchführung eines Audits beauftragen. Geschäftsbeziehungen werden beendet, wenn dieser Code of Conduct nicht
eingehalten bzw. sich bei Feststellung einer Nichteinhaltung nicht zu einem spezifischen Plan zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet wird.






