Werte / Code of Conduct für Geschäftspartner
Vorwort
MK Versuchsanlagen und Laborbedarf e.K. agiert seit seiner Gründung
international erfolgreich in der Live Science- und Pharmaindustrie. Entscheidend
für den Erfolg sind unter anderem Integrität sowie aufrichtiges und ethisches
Verhalten.
Auch die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern* tragen maßgeblich zum
Erfolg unseres Unternehmens bei. Die Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit
sehen wir in der Verfolgung von gemeinsamen Grundsätzen und Werten. In
diesem Code of Conduct haben wir Grundsätze festgehalten, die wesentlicher
Bestandteil einer Zusammenarbeit mit MK Versuchsanlagen sind.
Entsprechend unserer Unternehmensstrategie erwarten wir auch von unseren
Geschäftspartnern verantwortungsvolles und faires Handeln. Wir und unsere
Geschäftspartner tragen sowohl Verantwortung für unser eigenes Handeln als
auch für die Auswahl unserer Partner.
1. Integrität und Einhaltung der Gesetze
Korruptionsbekämpfung
Unsere Geschäftspartner tolerieren keine Korruption. Sie stellen bestmöglich sicher,
dass Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder,
Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder
Vorteile gegenüber Kunden oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von
diesen annehmen.
Interessenkonflikte
Unsere Geschäftspartner müssen jede Situation vermeiden, die einen Konflikt
oder den Anschein eines Konflikts zwischen ihren persönlichen Interessen und
den Interessen von MK Versuchsanlagen mit sich bringen könnte. Erlangt unser
Geschäftspartner Kenntnis von einem potenziellen Interessenkonflikt, informiert
er MK Versuchsanlagen umgehend.
Geldwäsche
Unsere Geschäftspartner unterbinden Geldwäsche in ihren Unternehmen durch
geeignete organisatorische Maßnahmen.
Vertraulichkeit
Unsere Geschäftspartner müssen vertrauliche Informationen über MK
Versuchsanlagen schützen und dürfen diese nicht an unbefugte Dritte weitergeben
und nur für Geschäftsangelegenheiten von MK Versuchsanlagen verwenden.
Diese Verpflichtung zum Schutz von MK Versuchsanlagen besteht auch nach
Beendigung des Verhältnisses fort.
Geistiges Eigentum
Unsere Geschäftspartner dürfen das geistige Eigentum von MK Versuchsanlagen,
wie beispielsweise Entwicklungsergebnisse, Zeichnungen, Patente oder
Urheberrechte, nur in einer gemäß ihrem Vertrag mit MK Versuchsanlagen und
dem Gesetz zulässigen Weise verwenden. Geistige Eigentumsrechte anderer dürfen nicht missbraucht oder verletzt werden.
Fairer Wettbewerb
Unsere Geschäftspartner müssen alle Wettbewerbs- und Kartellgesetze einhalten
und dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die den Wettbewerb einschränken
oder unterbinden.
2. Arbeitsnormen
Frei gewählte Beschäftigung
Die Beschäftigung bei unseren Geschäftspartnern ist frei gewählt und es darf keine
Zwangs- oder Schuldknechtschaftarbeit vorliegen. Unsere Geschäftspartner
müssen Arbeitnehmern gestatten, Ihre Beschäftigung mit angemessener Frist
zu kündigen. Identitäts- oder Einwanderungsdokumente dürfen weder behalten,
noch zerstört oder der Zugriff verwehrt werden.
Kinderarbeit
Unsere Geschäftspartner dürfen keine Kinderarbeit einsetzen und sollten
Verfahren einführen, um zu überprüfen, dass keine Arbeitskräfte unter dem
örtlichen gesetzlichen Schulpflichtalter eingesetzt werden.
Vereinigungsfreiheit
Unsere Geschäftspartner respektieren die Vereinigungsfreiheit und räumen
ihren Arbeitnehmern auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht ein, ihre
Interessen wahrzunehmen.
Chancengleichheit
Unsere Geschäftspartner tolerieren keine Diskriminierung der Arbeitnehmer in
jeglicher Form. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nach Ihren Qualifikationen und
Fähigkeiten auszusuchen, einzustellen und zu fördern. Die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern wird erwartet.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Geschäftspartner halten sich an die jeweils anwendbaren rechtlichen
Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Eine sichere und
hygienische Arbeitsumgebung muss gewährleistet werden und angemessene
Sicherheitsausrüstung und -schulung bereit gestellt werden.
Arbeitszeit
Unsere Geschäftspartner müssen den Arbeitnehmern Arbeitszeiten gewähren,
die den geltenden Vorschriften entsprechen.
Löhne und Sozialleistungen
Unsere Geschäftspartner müssen Löhne, Zusatzleistungen und
Überstundenvergütung anbieten, die allen lokalen Lohn- und Arbeitsgesetzen
und -vorschriften entsprechen.
3. Umweltstandards
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass die gesetzlichen Bestimmungen
und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, erfüllt
werden und an allen Standorten umweltbewusst und nachhaltig gehandelt wird.
Umwelt- und Klimaschutz sowie die Förderung von Biodiversität sind eine
kontinuierliche Aufgabe, der nur durch eine stetige Verbesserung des
Schutzniveaus durch die permanente Reduzierung des Ressourcenverbrauches
und durch Abfallreduzierung nachgekommen werden kann. Unser
Geschäftspartner unternimmt hierfür im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit
angemessene Anstrengungen.
4. Einhaltung
Meldung von Verstößen
Unsere Geschäftspartner haben den Verdacht auf einen Verstoß gegen rechtliche
Vorgaben sowie diesen Code of Conduct zu melden.
Umsetzung
Unsere Geschäftspartner sichern zu, die Regelungen dieses Code of Conduts
entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren und gegenüber seinen eigenen
Vertragspartnern durch geeignete vertragliche Regelungen durchzusetzen.
Berechtigungen und Compliance
MK Versuchsanlagen kann die Einhaltung dieses Code of Conducts
überprüfen oder einen Dritten mit der Durchführung eines Audits beauftragen.
Geschäftsbeziehungen werden beendet, wenn dieser Code of Conduct nicht
eingehalten bzw. sich bei Feststellung einer Nichteinhaltung nicht zu einem
spezifischen Plan zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet wird.